Festlegung von Produktionsrahmenbedingungen
24.03.2007
In der Mitgliederversammlung vom 24. März 2007 hat der BVDSP folgende grundlegende Produktionsrahmenbedingungen für Synchronaufnahmen festgelegt:
- Takelänge: die Takelänge soll zwischen 6 und 10 Sekunden liegen
- Bei Kinofilmen: nicht mehr als 30 Takes pro Stunde disponieren.
- Bei DVD-/TV-Filmen: nicht mehr als 35 Takes pro Stunde disponieren.
- Zahlungseingang: spätestens bis zum 20. des Folgemonats
- Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status auf Wunsch vor Beginn der Sprachaufnahme
- Die Funktion der Cutterin ist bei lippensynchronen Aufnahmen immer im Atelier zu besetzen
- Die Funktion des Regisseurs ist sowohl bei lippensynchronen als auch bei Dokumentationsaufnahmen immer im Atelier zu besetzen
- Die Funktion des Tonmeisters ist bei Aufnahmen aller Art zu besetzen
Diese Grundsätze sind seitdem verbindliche Richtlinien für jedes Mitglied im BVDSP.
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