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Festlegung von Produktionsrahmenbedingungen

In der Mitgliederversammlung vom 24. März 2007 hat der BVDSP folgende grundlegende Produktionsrahmenbedingungen für Synchronaufnahmen festgelegt:

  • Takelänge: die Takelänge soll zwischen 6 und 10 Sekunden liegen
  • Bei Kinofilmen: nicht mehr als 30 Takes pro Stunde disponieren.
  • Bei DVD-/TV-Filmen: nicht mehr als 35 Takes pro Stunde disponieren.
  • Zahlungseingang: spätestens bis zum 20. des Folgemonats
  • Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status auf Wunsch vor Beginn der Sprachaufnahme
  • Die Funktion der Cutterin ist bei lippensynchronen Aufnahmen immer im Atelier zu besetzen
  • Die Funktion des Regisseurs ist sowohl bei lippensynchronen als auch bei Dokumentationsaufnahmen immer im Atelier zu besetzen
  • Die Funktion des Tonmeisters ist bei Aufnahmen aller Art zu besetzen

Diese Grundsätze sind seitdem verbindliche Richtlinien für jedes Mitglied im BVDSP.