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Landgericht Berlin stärkt die Rechte der Film-und Synchronproduzenten

Mit Urteil vom 25. Juni 2008 hat das Landgericht Berlin die als Musterprozess geführte AGB-Kontrollklage des Interessenverbandes der Synchronschauspieler (IVS) in allen Punkten abgewiesen und damit die bestehende Vertragspraxis bestätigt.

Der IVS wollte mit dieser AGB-Kontrollklage die in der Film- und Synchronbranche übliche Buy-out-Praxis von umfassenden Nutzungsrechten bei Zahlung eines Pauschalhonorars mittels AGB untersagen lassen. Die Synchronproduzenten sollten gezwungen werden, zukünftig mit jedem Synchronschauspieler Individualvereinbarungen zur Abtretung und Vergütung von außerfilmischen Nutzungsrechten abzuschließen.

Ob der IVS wie angekündigt Berufung zum Kammergericht Berlin und ggf. Revision zum Bundesgerichtshof einlegt, ist abzuwarten.

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